Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte beantragen
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig in der Behörde vorliegen.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist ist nicht festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Freiverkaufszertifikate enthalten keine Befristung. Sie bestätigen den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats entscheidet jedes Empfängerland selbst.
Leistungsbeschreibung
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Oder sind Sie für dieses Produkt vom Hersteller als Bevollmächtigter benannt? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin ein Freiverkaufszertifikat aus.
Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.
Gebühr
Gebühr
130 EUR (FIX)
Für die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikat für ein Medizinprodukt.
Gebühr
35 EUR (FIX)
Zusätzlich für jedes weitere Medizinprodukt.
Gebühr
25 EUR (FIX)
Für jede Mehrausfertigung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.
Zuständigkeit
Zuständig sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Konformitätserklärung(en)
- Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
- Produktliste
Voraussetzungen
- Produkt muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) entsprechen.
- Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
- Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde stellt das Freiverkaufszertifikat aus.




