Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen anfordern

Zuständige Stelle(n)

Apothekerkammer Niedersachsen

Postanschrift

Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Ärztekammer Niedersachsen

Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover

Handwerkskammer Oldenburg

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Tierärztekammer Niedersachsen

Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover

Zahnärztekammer Niedersachsen

Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Leistungsbeschreibung

In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:

  • Rechtmäßigkeit von Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Vergütung
  • Fehlzeiten
  • Ausbildungsinhalte

Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.

Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.

Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:

  • ein Vergleich
  • ein Schlichtungsspruch
  • ein Säumnisspruch
  • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
  • die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden

Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Folgendes wird zwangsvollstreckt:

  • Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
  • Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden

Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

05.03.2026
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