Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen anfordern
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Niedersachsen
Postanschrift
Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Ärztekammer Niedersachsen
Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Handwerkskammer Oldenburg
Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Tierärztekammer Niedersachsen
Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover
Zahnärztekammer Niedersachsen
Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Leistungsbeschreibung
In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:
- Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Abmahnungen
- Vergütung
- Fehlzeiten
- Ausbildungsinhalte
Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.
Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.
Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:
- ein Vergleich
- ein Schlichtungsspruch
- ein Säumnisspruch
- die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
- die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Folgendes wird zwangsvollstreckt:
- Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
- Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden
Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium




