Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen

Zuständige Stelle(n)

Apothekerkammer Niedersachsen

Postanschrift

Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Ärztekammer Niedersachsen

Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover

Handwerkskammer Oldenburg

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Tierärztekammer Niedersachsen

Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover

Zahnärztekammer Niedersachsen

Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

05.03.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Leistungsbeschreibung

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.

Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende

Die zuständigen Stellen sind:

  • die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
  • die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
  • die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
  • weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen

Zuständigkeit

Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.

Druckformulare / Merkblätter

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Verfahrensablauf

Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.

  • Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
  • Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
    • bei Rückfragen,
    • damit Sie Unterlagen nachreichen oder
    • damit Sie Mängel beheben.
  • Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
  • Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches
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