Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Niedersachsen
Postanschrift
Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Ärztekammer Niedersachsen
Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Handwerkskammer Oldenburg
Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Tierärztekammer Niedersachsen
Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover
Zahnärztekammer Niedersachsen
Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.
Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende
Die zuständigen Stellen sind:
- die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
- die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
- weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen
Zuständigkeit
Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.
Druckformulare / Merkblätter
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium
Verfahrensablauf
Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
- bei Rückfragen,
- damit Sie Unterlagen nachreichen oder
- damit Sie Mängel beheben.
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
- Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches




