Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen

Zuständige Stelle(n)

Apothekerkammer Niedersachsen

Postanschrift

Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gebühr

Gebühr
176 EUR (FIX)

Voraussetzungen

Die Approbation als Apothekerin oder Apotheker erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie haben die vorgeschriebene pharmazeutische Ausbildung absolviert und die staatliche Prüfung bestanden.
  • Sie haben Ihre Berufsbildung in Deutschland absolviert. Wurden Sie außerhalb von Deutschland ausgebildet, muss die zuständige Behörde ermitteln, ob sie Ihre Ausbildung als gleichrangig bewertet.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet
  • Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben.

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
  • ein kurzgefasster Lebenslauf
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart O, das nicht älter als ein Monat sein darf
  • Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung