Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Brake

Adresse
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg

Adresse
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.

Die Liegenschaftskarte enthält:

  • Grenzen und Nummern der Flurstücke,
  • Gebäude einschließlich der Hausnummer,
  • Tatsächliche Nutzung des Bodens,
  • Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer,
  • ausgewählte topografische Informationen,
  • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.),
  • Bezeichnungen von Straßen,
  • auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung.

Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.

Es gibt die Auszüge in den Maßstäben 1 : 1.000 oder 1 : 2.000, farbig oder in Graustufen, in verschiedenen Größen (DIN A4 bis DIN A0, Hoch- oder Querformat) und Abgabeformaten (elektronisch, Papierauszug).

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständigkeit

Die Auszüge werden bereitgestellt durch

  • die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
  • eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
  • oder durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.

Voraussetzungen

Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Online-Dienst: Katasterkarten-online

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe: 23,80 €

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Gegebenenfalls zusätzlich: giropay

Bemerkung:

Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 bis zum Format DIN A3.

Verfahrensablauf

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:

  • eigenständig über das digitale Onlineverfahren Katasterkarten-online oder
  • schriftlich oder
  • per E-Mail beantragt werden.

Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
  • Angaben zum Abgabeformat,
  • Angabe zum Maßstab,
  • Angaben zur Farbvariante,
  • Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller.

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 Werktage

Bemerkung:

Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.

Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

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