Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Birgit Decker
Telefon 04401 927-667
Telefax 04401 927-223

Frau Nicole Degen
Telefon 04401 927-667
Telefax 04401 927-223

Frau Sabine Dierks
Telefon 04401 927-605
Telefax 04401 927-223

Frau Gesche Fangmann
Telefon 04401 927-216
Telefax 04401 927-223

Herr Mattis Jan Fuhrken
Telefon 04401 927-419
Telefax 04401 927-223

Herr Antoan Massarra
Telefon 04401 927-226
Telefax 04401 927-223

Frau Kerstin Schermer
Telefon 04401 927-216
Telefax 04401 927-223

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham

Adresse
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham

Zuständige Mitarbeiter

Herr Frank Ammermann
Telefon 04731 84-335
Telefax 04401 927-100

Frau Sabine Gigerl
Telefon 04731 84-335

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

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