Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Birgit Decker
04401 927-667
04401 927-223Frau Nicole Degen
04401 927-667
04401 927-223Frau Sabine Dierks
04401 927-605
04401 927-223Frau Gesche Fangmann
04401 927-216
04401 927-223Herr Mattis Jan Fuhrken
04401 927-419
04401 927-223Herr Antoan Massarra
04401 927-226
04401 927-223Frau Kerstin Schermer
04401 927-216
04401 927-223Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Zuständige Mitarbeiter
Herr Frank Ammermann
04731 84-335
04401 927-100Frau Sabine Gigerl
04731 84-335
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung




