Beistandschaft durch das Jugendamt

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
 

Für den Landkreis Wesermarsch erreichen Sie die Beistandschaftsstelle unter

beistandschaft@wesermarsch.de

Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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