Erbfolge
Zuständige Stelle(n)
Amtsgericht Brake
Adresse
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Leistungsbeschreibung
Wenn jemand stirbt und keine Verfügung über sein Erbe hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht. Wollen Sie also Ihren Partner als Erben einsetzen, ist eine Verfügung zwingend erforderlich.
Verwandte werden als Erben nach Verwandtschaftsgrad eingeteilt. Es erben die mit der kleinsten Ordnungszahl:
- Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers und deren Abkömmlinge
- Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
- Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge
- Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
Ist die/der Verstorbene von mehreren Personen gemeinsam beerbt worden, so steht das gesamte Vermögen den Erben gemeinschaftlich zu.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben




