Schulverweigerung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 40 - Schulen, Kultur & Sport

Postanschrift
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)

Leistungsbeschreibung

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständigkeit

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Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Verfahrensablauf

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Was sollte ich noch wissen?

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Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

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