Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Birgit Decker
04401 927-667
04401 927-223Frau Nicole Degen
04401 927-667
04401 927-223Frau Sabine Dierks
04401 927-605
04401 927-223Frau Gesche Fangmann
04401 927-216
04401 927-223Herr Mattis Jan Fuhrken
04401 927-419
04401 927-223Herr Antoan Massarra
04401 927-226
04401 927-223Frau Kerstin Schermer
04401 927-216
04401 927-223Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Zuständige Mitarbeiter
Herr Frank Ammermann
04731 84-335
04401 927-100Frau Sabine Gigerl
04731 84-335
Leistungsbeschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Fahrzeugen,
- deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion




