Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Birgit Decker
04401 927-667
04401 927-223Frau Nicole Degen
04401 927-667
04401 927-223Frau Sabine Dierks
04401 927-605
04401 927-223Frau Gesche Fangmann
04401 927-216
04401 927-223Herr Mattis Jan Fuhrken
04401 927-419
04401 927-223Herr Antoan Massarra
04401 927-226
04401 927-223Frau Kerstin Schermer
04401 927-216
04401 927-223Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Zuständige Mitarbeiter
Herr Frank Ammermann
04731 84-335
04401 927-100Frau Sabine Gigerl
04731 84-335
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Zuständigkeit
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung ausgestellt.
Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.
- Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
- Elektronisch: Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)




