Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Melanie Busche
Telefon 04401 927-214
Telefax 04401 927-422

Frau Sylvia Minet
Telefon 04401 927-293
Telefax 04401 927-422

Frau Britta Rathekamp
Telefon 04401 927-306
Telefax 04401 927-422

Herr Volker Schommartz
Telefon 04401 927-222
Telefax 04401 927-422

Herr Marco Tischbierek
Telefon 04401 927-803
Telefax 04401 927-422

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
    • Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Welche Gebühren fallen an?

  • Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Ausnahmegenehmigung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher begründeter Antrag
  • Führungszeugnis
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung