Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Birgit Decker
Telefon 04401 927-667
Telefax 04401 927-223

Frau Nicole Degen
Telefon 04401 927-667
Telefax 04401 927-223

Frau Sabine Dierks
Telefon 04401 927-605
Telefax 04401 927-223

Frau Gesche Fangmann
Telefon 04401 927-216
Telefax 04401 927-223

Herr Mattis Jan Fuhrken
Telefon 04401 927-419
Telefax 04401 927-223

Herr Antoan Massarra
Telefon 04401 927-226
Telefax 04401 927-223

Frau Kerstin Schermer
Telefon 04401 927-216
Telefax 04401 927-223

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham

Adresse
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham

Zuständige Mitarbeiter

Herr Frank Ammermann
Telefon 04731 84-335
Telefax 04401 927-100

Frau Sabine Gigerl
Telefon 04731 84-335

Leistungsbeschreibung

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder
    • technisch nicht möglich oder
    • erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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