Kfz: Wildunfall

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Melanie Busche
Telefon 04401 927-214
Telefax 04401 927-422

Frau Sylvia Minet
Telefon 04401 927-293
Telefax 04401 927-422

Frau Britta Rathekamp
Telefon 04401 927-306
Telefax 04401 927-422

Herr Volker Schommartz
Telefon 04401 927-222
Telefax 04401 927-422

Herr Marco Tischbierek
Telefon 04401 927-803
Telefax 04401 927-422

Leistungsbeschreibung

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.

Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

An wen muss ich mich wenden?

Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

  • morgens und abends,
  • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
  • im Übergangsbereich Feld/Wald.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben

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