Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband

Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Leistungsbeschreibung

Als gesetzlich versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erhalten. Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Das Ziel ist, die Versorgung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen.

Je nach individuellem Bedarf enthält sie

  • Beratung
  • Koordination der Versorgung
  • unterstützende Teilversorgung oder
  • vollständige Versorgung  

Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, können Sie als Teilleistung, die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung können Sie sich wenden an:

Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.

Geschäftsstelle

Fritzenwiese 117

29221 Celle

Telefon: 05141-2196986

E-Mail: info@hospiz-palliativ-nds.de

Für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche besteht eine Kooperation zwischen der Betreuungsnetz schwerkranker Kinder UG(h) und den regionalen Teams in Niedersachsen.

Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V.

Fuhrberger Straße 4

30625 Hannover

Telefon: 0511-38077000

Fax: 0511-38077001

E-Mail: info@betreuungsnetz.org 

Voraussetzungen

  • Sie haben eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
  • Ihre Lebenserwartung ist begrenzt und Sie benötigen eine besonders aufwändige Versorgung.
  • Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt beziehungsweise eine Krankenhausärztin oder ein Krankenhausarzt verordnet die Leistung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Verordnung

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Sachleistung ohne Zuzahlung

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

23.06.2026
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