Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ute Peters
04401 927-311
04401 927-100Herr Niklas Rahn
04401 927-317
04401 927-100Frau Elke Schulze-Berger
04401 927-635
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.
Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsschreiben
- Pläne
Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz




