Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Verkürzung
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist eine Gebühr an die zuständige Stelle zu zahlen. Für die Prüfung entstehen darüber hinaus Gebühren.
Gebühr
250 EUR (FIX)
Zulassungsgebühr
Gebühr
1200 EUR (FIX)
Prüfungsgebühr
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Leistungsbeschreibung
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag auf verkürzte Prüfung soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse
- Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater/-in
- beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
- Nachweise über die Arbeitszeit
- Zudem wird eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer benötigt, die belegt, dass die Bewerberin/der Bewerbe eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer ist oder die Prüfung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden hat.
Voraussetzungen
- antragstellende Person ist
- Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer,
- vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer oder
- Bewerberin/Bewerber, die/der die Prüfung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden hat




