Bundeswehr und THW: Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zuständige Stelle(n)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordert dies eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer, dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben.
Dies wird durch die Kammer geprüft. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten auszuführen kann, gleich zu welchem Preis, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Auszuführende Arbeiten können z.B. sein:
- Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
- Vermieten von Zelten,
- Transporteinsätze,
- Kranarbeiten,
- Hubschrauberflüge,
- Baumfällung,
- Demontagearbeiten,
- Sprengen von Ruinen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben über
- Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
- Einsatzort,
- Dauer der Maßnahme,
- Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
- Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
- komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt kostenfrei.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Arbeiten dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung der Bescheinigung beginnen. In besonders eiligen Fällen, in denen die Einholung der Bescheinigung vor der Durchführung nicht möglich ist, kann sie nachgereicht werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben




