Angelverbot an den Fährstellen Berne (Juliusplate) und Motzen
Ausgelegte Angelschnüre sind in der Vergangenheit in Propelleranlagen der Fährschiffe der Fähren Bremen-Stedingen GmbH gelangt und haben zu Beeinträchtigungen des Fährbetriebes, Ausfällen der Fährschiffe und erheblichen Reparaturaufwendungen für den Fährbetreiber geführt.
Zur Vermeidung weiterer Gefahrensituationen im Fährbetrieb und Schäden an Fährschiffen wird ein Angelverbot im Bereich von 100 m beidseitig der Fährstellen Berne (Juliusplate) und Motzen verfügt.
Die ausführliche schriftliche Begründung der Allgemeinverfügung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung können bei der Gemeinde Berne, Zirnmer 1.04 Bürgerservicebüro-, Am Breithof 6, 27804 Berne während der Offnungszeiten eingesehen werden.
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