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Amtsblatt Nr. 28 - Genehmigung und Inkrafttreten der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 28 - Juni 2025

Erscheinungstag: 06.06.2025


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 06.06.2025

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

Genehmigung und Inkrafttreten der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berne „Sondergebiet Windenergieanlagen Hekeler Feld / Brookseite“

 

Der Rat der Gemeinde Berne hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 den Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Der Landkreis Wesermarsch hat mit Verfügung vom 04.06.2025, Az.: 61-51.10.03-BER-F.3-2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) genehmigt.

 

Die Darstellungen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gelten für den nachfolgenden Bereich der Gemeinde Berne:

 

 Bild Amtsblatt 

 

Rechtsverbindlichkeit

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB in Kraft.

 

Der Plan über die 3. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Beikarten und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a BauGB liegen ab sofort in der Nebenstelle des Rathauses der Gemeinde Berne, Am Kirchhof 1, 27804 Berne, Zimmer 1, öffentlich aus. Diese können dort während der Dienststunden und darüber hinaus nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Ergänzend können die 3. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung, die Beikarten und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a BauGB auf der Homepage der Gemeinde Berne (www.berne.de) und auf dem Landesportal (https://uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.

Hinweise auf Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB und Entschädigungsansprüche nach §§ 44 Abs. 3 und 4 BauGB

 

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Berne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Bauleitplanung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Berne, den 06.06.2025

 

 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 06.06.2025

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt

Weitere Informationen

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