Amtsblatt Nr. 32 - Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Mitglieder der Frewilligen Feuerwehr in der Gemeinde Berne
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE
Nr. 32 - Juni 2025
Erscheinungstag: 30.06.2025
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 30.06.2025
Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Berne
Aufgrund der §§ 10 und 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576 – VORIS 20300) in der z.Z. geltenden Fassung und § 33 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. 2012, 269 – VORIS 21090), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 91) hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 24.06.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufwandsentschädigung
Die Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
Funktion Betrag in €
a) Gemeindebrandmeister 100,00
b) Stellv. Gemeindebrandmeister 100,00
c) Ortsbrandmeister Berne 80,00
d) Stellv. Ortsbrandmeister Berne 80,00
e) Ortsbrandmeister Warfleth 65,00
f) Stellv. Ortsbrandmeister Warfleth 65,00
g) Ortsbrandmeister Köterende 65,00
h) Stellv. Ortsbrandmeister Köterende 65,00
i) Ortsbrandmeister Hekeln, Neuenkoop und Weserdeich 65,00
j) Stellv. Ortsbrandmeister Hekeln, Neuenkoop und Weserdeich 65,00
k) Gemeinde-Jugendfeuerwehrwart 40,00
l) Stellv. Gemeinde-Jugendfeuerwehrwart 40,00
m) Kinder- und Jugendfeuerwehrwart 40,00
n) Stellv. Kinder- und Jugendfeuerwehrwart 40,00
o) Gemeinde-Ausbildungswart 40,00
p) Gemeinde-Atemschutzwart 25,00
q) Stellv. Gemeinde-Atemschutzwart 10,00
r) Gemeinde-Funkwart 25,00
s) Stellv. Gemeinde-Funkwart 10,00
t) Gemeinde-Sicherheitsbeauftragter 20,00
u) Gemeinde-Schriftwart 20,00
v) Musikalische Leitung Spielmannszug 40,00
Die Zahlung der Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Empfänger ununterbrochen länger als 3 Monate verhindert ist, seine Funktion wahrzunehmen, mit Ablauf des dritten auf den Beginn der Nichtwahrnehmung der Funktion folgenden Kalendermonats; Erholungsurlaub bleibt außer Betracht.
Nimmt der Vertreter die Funktion ununterbrochen länger als 3 Monate wahr ( Erholungsurlaub bleibt außer Betracht), so erhält er für die darüber hinausgehende Zeit dreiviertel der für den Vertretenen festgesetzten Aufwandsentschädigung.
Eine nach Abs. 1 an den Vertreter zu zahlende Aufwandentschädigung ist anzurechnen.§ 2
Verdienstausfall und Auslagenersatz
Selbständige erhalten, wenn der Nachweis über die genaue Höhe des Verdienstausfalles nicht oder nur schwer zu führen ist, eine Entschädigung von 30,00 € je Stunde. Die Verdienstausfallentschädigung wird für höchstes 8 Stunden je Tag gewährt.
Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner erhalten für die Inanspruchnahme einer Ersatzkraft für die Beaufsichtigung von Kindern eine Entschädigung. Die Aufwendungen werden in nachgewiesener Höhe erstattet. Die Entschädigung erfolgt in Höhe des in Deutschland geltenden Mindestlohns.
§ 3
Dienstreisen und Dienstfahrten
Bei vom Bürgermeister genehmigten Dienstreisen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes.
Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges wird eine Entschädigung in Höhe der in § 6 des Bundesreisekostengesetzes vorgesehenen Wegstreckenentschädigung gezahlt.
§ 4
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der nach dieser Satzung geltenden Entschädigung ist Sache des Empfängers.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Berne von 16.12.2014 außer Kraft.
Berne, den 26.06.2025
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 30.06.2025
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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