Amtsblatt Nr. 71 - Gewässerschau in der Gemeinde Berne
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 71 - Oktober 2026
Erscheinungstag: 22.10.2026
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 22.10.2026
Gewässerschau in der Gemeinde Berne
Die Entwässerungsgräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen in der Gemeinde Berne sind als Gewässer III. Ordnung aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. Nr. 5/2010 S. 64), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.06.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nrn. 47, 69) von den Eigentümern bzw. Anliegern zu unterhalten.
Für die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnlichen Anlagen findet die Gewässerschau nach § 78 NWG
am Mittwoch, den 04. November 2026
statt.
Die Gewässerschau wird durch Vertreter der Gemeinde Berne, dem Entwässerungsverband Stedingen und dem Landkreis Wesermarsch vorgenommen.
Die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen sind bis zu dem vorgenannten Termin aufzureinigen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Ausläufe in Gräben, welche durch die Gemeinde unterhalten werden, freizulegen und kenntlich zu machen sind. Ansaugschläuche, Pumpen o.ä. sind zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 22.10.2026
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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