Zuständigkeitsfinder / Ansprechpartner
Nachgeordnete Verwaltungseinheiten
Landgericht Hannover
Kontaktdaten
Volgersweg 65
30175 Hannover
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.
Angebotene Dienstleistungen
- Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung
- Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderen Ländern - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Verlängerung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer
- Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern
- Persönliche Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder als Übersetzerin/Übersetzer ändern
- Beendigung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer
- Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten
- Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer
- Allgemeine Vereidigung als Dolmetscher oder Dolmetscherin nach Landesgesetz beantragen
- Als Übersetzerin/Übersetzer ermächtigt werden
- Beeidigung als Dolmetscher/Dolmetscherin und/oder Ermächtigung als Übersetzer/Übersetzerin mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Angebotene Formulare
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis für Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Übersetzerinnen und Übersetzer für einen Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2015 (§ 9h Satz 3 Nds. AGGVG) (PDF)
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis für Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Übersetzerinnen und Übersetzer für einen Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2015 (§ 9h Satz 3 Nds. AGGVG) (PDF2)
- Antrag Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer gem. §§ 9 ? 9h Nds. AGGVG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz) (PDF)
- Antrag Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer gem. §§ 9 ? 9h Nds. AGGVG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz) (PDF2)
- Anzeige über die Erbringung vorübergehender Dienstleistungen (PDF)
- Anzeige über die Erbringung vorübergehender Dienstleistungen (PDF2)
- Hinweise zur Erbringung vorübergehender Dienstleistungen von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (...) (PDF)
- Hinweise zur Erbringung vorübergehender Dienstleistungen von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (...) (PDF2)
- Vergütungsvereinbarung (pdf)
0511 3472657




