Amtliche Anerkennung von natürlichen Mineralwasser

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 3 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlagen 1-3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Leistungsbeschreibung

Natürliches Mineralwasser darf gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

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