Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Herr Martin Albracht
Telefon 04401 927-268
Telefax 04401 927-100

Herr Ralf Dittmar
Telefon 04401 927-273


Frau Franziska Döring
Telefon 04401 927-689
Telefax 04401 927-100

Herr Carsten Flemming
Telefon 04401 927-265

Frau Sonja Günther
Telefon 04401 927-414

Frau Imke Hansing
Telefon 04401 927-410

Frau Juliane Herrmann
Telefon 04401 927-481

Herr Jonas Hotze
Telefon 04401 927-749

Frau Antonietta Kern
Telefon 04401 927-735
Telefax 04401 927-100

Frau Patricia Kofmansky
Telefon 04401 927-415
Telefax 04401 927-100

Herr Martin Krügel
Telefon 04401 927-0

Frau Jantje Lede
Telefon 04401 927-292
Telefax 04401 927-100

Frau Kirsten Mertinkat
Telefon 04401 927-483

Frau Katarzyna Rychlicka
Telefon 04401 927-676
Telefax 04401 927-100

Herr Christian Wemken
Telefon 04401 927-674

Frau Kira Wöhst
Telefon 04401 927-478
Telefax 04401 927-100

Leistungsbeschreibung

  • Kinder und Jugendliche,
  • Eltern,
  • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

An wen muss ich mich wenden?

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Zuständigkeit

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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