Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle beantragen

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Postanschrift

Postfach:1 41
30001 Hannover
Adresse
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Labor Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der erforderlichen Probenahmen durchführen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle. Diese Zulassung ist Voraussetzung, um die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu dürfen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Akkreditierungsurkunde
  • Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
  • Berufsqualifikationsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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