Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung von Personen aus dem EU-Ausland

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Wirtschaftsprüferkammer

Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postanschrift

Postfach:301882
10746 Berlin, Stadt

Leistungsbeschreibung

Eine Person, die

  • in einem Mitgliedstaat oder
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
  • der Schweiz außerhalb des Geltungsbereichs

der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ein Diplom erlangt hat, aus dem hervorgeht, dass sie über die beruflichen Voraussetzungen verfügt, die für die unmittelbare Zulassung zur Abschlussprüfung im Sinne des Artikels 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

  • in diesem Mitgliedstaat oder
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
  • der Schweiz

erforderlich sind, kann abweichend von den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Zweiten Teils der WPO als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer bestellt werden, wenn sie eine Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschatfsprüfer abgelegt hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Der Antrag ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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