Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Gewerbewesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständiger Mitarbeiter
Herr D. Schmidt
04406 941-340
04406 941-149Ordnungswesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständiger Mitarbeiter
Frau B. Ashauer
04406 941-350
04406 941-149
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Standplatzgenehmigung
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport




