Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband

Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der

  • Verhütung,
  • Früherkennung und
  • Therapie

von Krankheiten.

Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.

Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in

  • medizinischen Versorgungszentren,
  • Praxen oder
  • ambulanten Einrichtungen sein.

Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Behandlungsschein

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel  oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

23.06.2026
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