Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer Oldenburg
Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
An wen muss ich mich wenden?
Kammer
Zuständigkeit
Kammer
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung




