Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Herr Martin Albracht
Telefon 04401 927-268
Telefax 04401 927-100

Herr Carsten Flemming
Telefon 04401 927-265

Frau Sonja Günther
Telefon 04401 927-414

Frau Juliane Herrmann
Telefon 04401 927-481

Herr Jonas Hotze
Telefon 04401 927-749

Frau Antonietta Kern
Telefon 04401 927-735
Telefax 04401 927-100

Frau Patricia Kofmansky
Telefon 04401 927-415
Telefax 04401 927-100

Herr Martin Krügel
Telefon 04401 927-0

Frau Jantje Lede
Telefon 04401 927-292
Telefax 04401 927-100

Frau Kirsten Mertinkat
Telefon 04401 927-483

Frau Katarzyna Rychlicka
Telefon 04401 927-676
Telefax 04401 927-100

Herr Christian Wemken
Telefon 04401 927-674

Frau Kira Wöhst
Telefon 04401 927-478
Telefax 04401 927-100

Leistungsbeschreibung

Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.

Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.

Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

  • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • Verbesserung der Beziehungen untereinander

An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugendamt

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.

Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

  • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
  • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
  • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.

Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Hinweis:

Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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