Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Tim Brunssen
04401 927-234
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Für den Jugendjagdscheininhaber oder die Jugendjgdscheininhaberin ist es nicht erforderlich Angaben zur Fläche oder Änderungen beziehungsweise Korrektur der Flächenangabe, auf der die Jagdausübung zusteht, in den Jugendjagdschein eintragen zu lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
Druckformulare / Merkblätter
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbruchserschutz




