Durchgeführte Instandsetzung melden
Zuständige Stelle(n)
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Adresse
Goethestraße 44
30169 Hannover
Leistungsbeschreibung
Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.
Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.
An wen muss ich mich wenden?
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Zuständigkeit
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Druckformulare / Merkblätter
Nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Der Abschluss der Bearbeitung erfolgt sofort.
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen des MEN
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)




