Einen Hund anmelden
Zuständige Stelle(n)
Hunderegister Niedersachsen
Adresse
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Steuern und Abgaben - Finanzbuchhaltung
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständiger Mitarbeiter
Frau S. Bley
04406 941-215
04406 941-149
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung




