E-Amtsblatt Nr. 54 - Abwasserbeseitigungs- und Abgabensatzungen des OOWV
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE
Nr. 54 - Dezember 2024
Erscheinungstag: 23.12.2024
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 23.12.2024
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat die nachfolgend aufgeführten Abwasserbeseitigungs- und Abgabensatzungen beschlossen:
2. Satzung zur Änderung der Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Abgabensatzung zentrale Schmutzwasserbeseitigung) für das Gebiet der Gemeinde Berne vom 01.11.2022
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Abgabensatzung zentrale Schmutzwasserbeseitigung) für das Gebiet der Gemeinde Berne vom 01.11.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023 wird wie folgt geändert:
Änderung von § 5
§ 5 wird wie folgt geändert:
Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mengengebühr beträgt 5,73 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Änderung von § 13
§ 13 wird wie folgt neu gefasst:
Der Beitragssatz beträgt 13,67 Euro je m² nach § 12 maßgeblicher Fläche.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
2. Satzung zur Änderung der Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Erhebung von Abgaben für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Abgabensatzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigung) vom 01.11.2022
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Erhebung von Abgaben für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Abgabensatzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigung) vom 01.11.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023 wird wie folgt geändert:
Änderung von § 5
§ 5 wird wie folgt geändert:
Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Grundgebühr je Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen sowie für durch den Gebührenpflichtigen verursachte vergebliche Anfahrten der Entsorgungsfahrzeuge beträgt für Abfuhren montags bis freitags, außer an gesetzlichen Feiertagen, 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr 98,93 Euro.
Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Grundgebühr je Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen sowie für durch den Gebührenpflichtigen verursachte vergebliche Anfahrten der Entsorgungsfahrzeuge beträgt für Abfuhren außerhalb der in Abs. 1 genannten Zeiten 197,86 Euro.
Abs. 2 wird durch folgenden Satz 3 ergänzt:
Bei Notentsorgungen innerhalb von 24 Stunden beträgt die Grundgebühr 197,86 Euro, unabhängig von der Zeit der Abfuhr.
Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mengengebühr beträgt für Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 19,87 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mengengebühr beträgt für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 61,57 Euro pro Kubikmeter Fäkalschlamm.
Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
Die Entsorgungsgebühr für die Behandlung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen (z. B. Chemietoiletten, „Dixi“-Toiletten, Bautoiletten) beträgt 61,57 EUR je angefangener m³.
Änderung der Anlage
Die Anlage wird wie folgt ergänzt:
Gemeinde Apen |
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Gemeinde Bockhorn |
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Stadt Schortens |
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes vom 01.11.2022
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 01.11.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023 wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird wie folgt ergänzt:
Gemeinde Apen |
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Gemeinde Bockhorn |
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Stadt Schortens |
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
________________________________________________________________________________________
2. Satzung zur Änderung der Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) vom 01.11.2022
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) vom 01.11.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023 wird wie folgt geändert:
Änderung des Kostentarifs
Die Nrn. 10 wird wie folgt geändert:
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Änderung der Anlage
Die Anlage wird wie folgt ergänzt:
Gemeinde Apen |
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Gemeinde Bockhorn |
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Stadt Schortens |
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
_____________________________________________________________________________
1. Satzung zur Änderung der Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes vom 12.12.2023
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung vom 12.12.2023 wird wie folgt geändert:
Änderung von § 5
§ 5 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Eine aufgrund § 57 WHG erteilte Genehmigung ersetzt im Übrigen nicht die Entwässerungsgenehmigung nach dieser Satzung.“
Änderung von § 7
§ 7 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Er kann Untersuchungen der Beschaffenheit des Schmutzwassers und des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verlangen, sofern dies zur Entscheidung über eine Untersagung der Entwässerung erforderlich erscheint.“
Änderung der Anlage
Gemeinde Apen |
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Gemeinde Bockhorn |
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Stadt Schortens |
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 23.12.2024
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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