E-Amtsblatt Nr. 21 - Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 21 - Mai 2025
Erscheinungstag: 12.05.2025
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 12.05.2025
I. Haushaltssatzung
der Gemeinde Berne
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 28.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 15.059.000,00 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 17.741.500,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 14.832.100,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.006.800,00 Euro
2.3 der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 850.100,00 Euro
2.4 der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7.979.400,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 7.129.300,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 842.500,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushalts 22.811.500,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushalts 25.828.700,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 7.129.300,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 700.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 320 %
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 %
2. Gewerbesteuer 440 %
Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B lautet: 312 %.
§ 6
Als Wertgrenze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 100.000,00 Euro und für Auszahlungen für Baumaßnahmen 250.000,00 Euro festgesetzt.
Berne, den 29.01.2025
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Wesermarsch am 29.04.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 für einen Teil der Kreditaufnahmen in Höhe von 607.200 Euro uneingeschränkt erteilt worden.
Ein Teilbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 1.282.100 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter der Auflage genehmigt, dass das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept um zusätzliche Einzelmaßnahmen mit einem Einsparvolumen von 290.000 Euro erweitert wird, die sich bis zum 31.12.2026 auswirken.
Ein Teilbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 5.240.000 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter der folgenden aufschiebenden Bedingung gewährt: Vor Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen zu den Investitionsmaßnahmen Neubau FWHaus Weserdeich – INV22020 / Produkt 12.6.04, Neubau FWHaus Warfleth – INV23016 / Produkt 12.6.03, Neubau FWHaus Hekeln – INV24032 / Produkt 12.6.01 – und Erweiterung Betriebshof – INV24032 / Produkt 57.3.01 – müssen die gem. § 12 Abs. 2 KomHKVO hierfür zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsvergleiche der Kommunalaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt werden.
Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungser-mächtigungen in Höhe von 700.000 Euro wird gem. § 119 Abs. 4 NKomVG unter der Auflage genehmigt, dass vor Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zu der Investitionsmaßnahme Neubau FWHaus Hekeln – INV25013 – Produkt 12.6.01 – der gem. § 12 Abs. 2 KomHKVO hierfür zu erstellende Wirtschaftlichkeitsvergleich der Kommunal-aufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt wird.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 15.05.2025 bis zum 23.05.2025 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Berne, Am Breithof 6 in 27804 Berne, Zimmer 2.02, öffentlich aus.
27804 Berne, den 08.05.2025
Gemeinde Berne
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 12.05.2025
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
Weitere Informationen
Weitere Meldungen
Amtsblatt Nr. 54 -Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 13. September 2026
Mi, 29. Juli 2026
BERNER AMTSBLATT elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE ...
Amtsblatt Nr. 53 -Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters am 13. September 2026
Mi, 29. Juli 2026
BERNER AMTSBLATT elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE ...
Fragen / Kommentare / Hinweise
Hinweise zur Kommentarfunktion:
Es bedarf keines Klarnamens und es kann auch Anonym oder über ein Synonym/ Nickname beim Feld Name* - bspw. Berner Bürger ein Kommentar eingereicht werden.
Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht und es muss keine E-Mail verpflichtend hinterlegt werden ! Es werden keine Daten gespeichert. Hinterlassen Sie nur dann eine E-Mail, wenn sie eine Antwort wünschen, sonst lassen Sie das Feld bitte frei.
Die Nutzung der Kommentarfunktion ist freiwillig und dient der Förderung der digitale Teilhabe.
Die Redaktion schaltet die Kommentare frei, um Missbrauch zu verhindern.
Kommentar schreiben
Formular ausfüllen und mitdiskutieren
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Kommentare (0)
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.





