E-Amtsblatt Nr. 21 - Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 21 - Mai 2025

Erscheinungstag: 12.05.2025


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 12.05.2025

 

 

 

 

  

I. Haushaltssatzung

der Gemeinde Berne

für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 28.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1.         im Ergebnishaushalt 

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1       der ordentlichen Erträge auf                                                             15.059.000,00 Euro

1.2       der ordentlichen Aufwendungen auf                                                 17.741.500,00 Euro

 

1.3       der außerordentlichen Erträge auf                                                                   0,00 Euro

1.4       der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                       0,00 Euro

 

2.         im Finanzhaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

 

2.1       der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                     14.832.100,00 Euro

2.2       der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                    17.006.800,00 Euro

 

2.3       der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                            850.100,00 Euro

2.4       der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                        7.979.400,00 Euro

 

2.5       der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                       7.129.300,00 Euro

2.6       der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                         842.500,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushalts                                                     22.811.500,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushalts                                                    25.828.700,00 Euro

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 7.129.300,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 700.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)                 320 %

1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                           320 %

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                             440 %

 

Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B lautet: 312 %.

 

§ 6

Als Wertgrenze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 100.000,00 Euro und für Auszahlungen für Baumaßnahmen 250.000,00 Euro festgesetzt.

 

Berne, den 29.01.2025 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

 

 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

 

Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Wesermarsch am 29.04.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 für einen Teil der Kreditaufnahmen in Höhe von 607.200 Euro uneingeschränkt erteilt worden. 

 

Ein Teilbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 1.282.100 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter der Auflage genehmigt, dass das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept um zusätzliche Einzelmaßnahmen mit einem Einsparvolumen von 290.000 Euro erweitert wird, die sich bis zum 31.12.2026 auswirken.

 

Ein Teilbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 5.240.000 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter der folgenden aufschiebenden Bedingung gewährt: Vor Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen zu den Investitionsmaßnahmen Neubau FWHaus Weserdeich – INV22020 / Produkt 12.6.04, Neubau FWHaus Warfleth – INV23016 / Produkt 12.6.03, Neubau FWHaus Hekeln – INV24032 / Produkt 12.6.01 – und Erweiterung Betriebshof – INV24032 / Produkt 57.3.01 – müssen die gem. § 12 Abs. 2 KomHKVO hierfür zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsvergleiche der Kommunalaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt werden.

 

Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungser-mächtigungen in Höhe von 700.000 Euro wird gem. § 119 Abs. 4 NKomVG unter der Auflage genehmigt, dass vor Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zu der Investitionsmaßnahme Neubau FWHaus Hekeln – INV25013 – Produkt 12.6.01 – der gem. § 12 Abs. 2 KomHKVO hierfür zu erstellende Wirtschaftlichkeitsvergleich der Kommunal-aufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt wird.

 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 15.05.2025 bis zum 23.05.2025 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Berne, Am Breithof 6 in 27804 Berne, Zimmer 2.02, öffentlich aus.

 

27804 Berne, den 08.05.2025

Gemeinde Berne

Hartmut Schierenstedt 

Bürgermeister  

  

 

 

        

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 12.05.2025

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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