Amtsblatt Nr. 41 - Bekanntmachung der Stadt Wilhelmshaven
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 41 - August 2025
Erscheinungstag: 29.08.2025
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 29.08.2025
Bekanntmachung der Stadt Wilhelmshaven;
Neue Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durch Veröffentlichung der
Bauleitplanentwürfe im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 27.08.2025 den neuen Entwurf der 87. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.11.2022 –Voslapper Groden-Nord / Nördlich Tanklager- und den neuen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 225 -Voslapper Groden-Nord / Nördlich Tanklager– beschlossen. Gleichzeitig wurde in der o.g. Ratssitzung beschlossen, die o.g. Bauleitplanung einen Monat lang zu veröffentlichen.
Geltungsbereiche:
Die Plangebiete liegen im nördlichen Bereich des Voslapper Grodens und umfassen eine
bisherige Freifläche zwischen dem Betriebsgelände der HES Wilhelmshaven Tank Terminal
GmbH (HWTT)und Vynova Wilhelmshaven GmbH. Es wird östlich von der Straße „Am Tiefen
Fahrwasser“ bzw. den Neuen Voslapper Seedeich begrenzt und westlich von der 2. Deichlinie des
Inhauser Deiches.
Ziel und Zweck der Planungen:
Ausweisung bzw. Festsetzung einer Sonderbaufläche bzw. eines Sondergebietes für einen „Hafenorientierten Energiepark“, in dem:
Der Umschlag und die Lagerung von gasförmigen oder flüssigen Energieträgern,
Der Umschlag und die Lagerung von Transformationsprodukten, die im Zuge der Herstellung von Wasserstoff entstehen,
Anlagen zum Export und zur Lagerung von CO2
Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff,
Anlagen zur Stromerzeugung/-verteilung und
Speicherkraftwerke zulässig sind, und die hierfür notwendige Erschließung im Einklang mit dem Küstenschutz zu sichern ist.
Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:
Neben den Entwürfen der o.g. Bauleitpläne einschließlich der nach Maßgabe der Anlage 1 zum
BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind
folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Umweltberichte mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Biotoptypen, Arten und
Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und
sonstiger Sachgüter, Schutzgebiete und biologische Vielfalt sowie Wechselwirkungen und
Verflechtungen zwischen den Schutzgütern,
Bestandserfassungen (Kartierungen) zu Biotoptypen und Flora, Amphibien und Libellen,
Brutvögel, Fledermäuse, Heuschrecken und Laufkäfer, Reptilien, Säugetiere, Schmetterlinge,
Wildbienen, Biotope, Fauna und Fische im Küstenbereich,
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug
betreffend folgende Themen: Bodenschutz, Altlasten, Kampfmittel, Gewässerschutz und
Entwässerung, Schutzgebiet Niedersächsisches Wattenmeer, Deichschutz, Klima- und
Artenschutz sowie Hinweis auf Waldflächen,
Stellungnahmen von Privatpersonen einschließlich Umweltvereinigungen mit Umweltbezug
betreffend insbesondere folgende Themen: Bodenschutz, Gewässerschutz, Schutzgebiete,
insbesondere VSG V62 „Voslapper Groden Nord“, Hochwasserschutz, Klima- und Artenschutz
Fachgutachten mit Umweltbezug betreffend folgende Themen: Verkehrsbelastung,
Luftschadstoffe, Lärmimmissionen, Lichtimmissionen, Störfall, Landschaftsbild, Biotoptypen,
Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten, besonderer Artenschutz.
Kurzfassung Rechtsgutachten zu Natura 2000-Fragen.
Die Plangebiete liegen im EU-Vogelschutzgebiet V 62 „Voslapper Groden-Nord“ (DE 2314-431),
welches national unter dem Schutz der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Voslapper
Groden-Nord“ vom 09.05.2007 (Nds. MBl. Nr. 19/2007, Seite 386) gestellt wurde. Um diese
Planungen zu vollziehen, wurden Kohärenzgebiete ermittelt, die rechtlich gesichert werden
sollen. Diese Kohärenzgebiete werden die gleichen Voraussetzungen (u.a. in Bezug auf Lage,
Wasserhaushalt, Geländestruktur) für die wertbestimmenden Vogelarten aufweisen und
mittelfristig deren Funktion im ökologischen Netz Natura 2000 übernehmen. Diese befinden sich
außerhalb des Stadtgebietes und sind folgende Gebiete:
A) Areal Reepsholter Tief / Wieseder Tief
Dieses Areal befindet sich südwestlich des Ortes Reepsholt in der Gemeinde Friedeburg im
Landkreis Wittmund. Es erstreckt sich von der Reepsholter Straße ca. 5,3 km Luftlinie nach
Westen bis kurz vor den Ort Wiesede. Das Areal umfasst Niederungsflächen nördlich und südlich
des Reepsholter Tiefs, Flächen zwischen dem Wieseder Tief und dem Ems-Jade-Kanal sowie
Flurstücke nördlich des Ems-Jade-Kanals.
B) Areal Hemmoor
Es handelt sich um ein Gebiet am westlichen Ufer der Oste zwischen dem ehemaligen Hafen
Hemmoor-Schwarzenhütten und Oberndorf im Bereich der Ortschaft Hemm (Stadt Hemmoor) im
Landkreis Cuxhaven.
C) Areal Wiefels
Die Flächenkulisse befindet sich nordwestlich der Stadt Jever in der Gemeinde Wangerland, im
Bereich der Ortschaft Wiefels. Durch die vorgesehenen Flächen verläuft die Landkreisgrenze
zwischen den Landkreisen Friesland und Wittmund. Die Flächen liegen zwischen dem
Abfallwirtschaftszentrum Zweckverband Friesland/Wittmund und nördlich der B210.
D) Areal Elsflether Sand
Das Vorhabengebiet liegt auf einer ehemaligen Weserinsel (dem Elsflether Sand), an der
Mündung der Hunte in die Unterweser im östlichen Teil des Landkreises Wesermarsch bzw. an
der Grenze zum Land Bremen und zum Landkreis Osterholz. Es befindet sich im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne.
E) Areal Oberhammelwarden
Das Gebiet liegt in der Stadt Elsfleth und befindet sich westlich des Ortsteils Oberhammelwarden
und nördlich dem Areal Elsflether Sand.
Die Entwürfe dero.g. Bauleitpläne mit den Begründungen sowie der dazugehörigen o.g.
Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können
vom 01.09.2025 bis einschl. 30.09.2025
unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Daneben können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt
Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathauses, Zimmer 7.14, Rathausplatz 9,
26382 Wilhelmshaven, montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 08:00
bis 13:30 Uhr eingesehen werden. Ebenfalls findet im o.g. Zeitraum montags und mittwochs von
16:00 bis 18:00 Uhr eine Sprechstunde im Sitzungszimmer des Technischen Rathauses statt, in
der Auskunft zu den veröffentlichten Unterlagen gegeben wird. Weitere Termine können unter
der unten angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse vereinbart werden.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahmen elektronisch und getrennt zu jedem der beiden o.g.
Bauleitpläne an . Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder Niederschrift) möglich. Bitte wenden Sie sichan den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Tel. 04421/16-2628 bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.
Hinweis: Die eingestellten Anlagen ab Unterlage 8 zu jedem Planverfahren sind inhaltlich
identisch; sie mussten aus rechtlichen Gründen extra zu jeder o.g. Bauleitplanung beigefügt
werden.
Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im
Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen
Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht
rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht.
Feist
Oberbürgermeister
Stadt Wilhelmshaven
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 29.08.2025
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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