Amtsblatt Nr. 41 - Bekanntmachung der Stadt Wilhelmshaven


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 41 - August 2025

Erscheinungstag: 29.08.2025


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 29.08.2025

 

 

 

 Stadt WHV 

 

 

 

Bekanntmachung der Stadt Wilhelmshaven;

Neue Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durch Veröffentlichung der

Bauleitplanentwürfe im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 27.08.2025 den neuen Entwurf der 87. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.11.2022 –Voslapper Groden-Nord / Nördlich Tanklager- und den neuen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 225 -Voslapper Groden-Nord / Nördlich Tanklager– beschlossen. Gleichzeitig wurde in der o.g. Ratssitzung beschlossen, die o.g. Bauleitplanung einen Monat lang zu veröffentlichen.

Geltungsbereiche:

Die Plangebiete liegen im nördlichen Bereich des Voslapper Grodens und umfassen eine

bisherige Freifläche zwischen dem Betriebsgelände der HES Wilhelmshaven Tank Terminal

GmbH (HWTT)und Vynova Wilhelmshaven GmbH. Es wird östlich von der Straße „Am Tiefen

Fahrwasser“ bzw. den Neuen Voslapper Seedeich begrenzt und westlich von der 2. Deichlinie des

Inhauser Deiches.

 

 Voslapper Groden 

 

 Voslapper Groden 1 

 

Ziel und Zweck der Planungen:

Ausweisung bzw. Festsetzung einer Sonderbaufläche bzw. eines Sondergebietes für einen Hafenorientierten Energiepark“, in dem: 

  • Der Umschlag und die Lagerung von gasförmigen oder flüssigen Energieträgern,

  • Der Umschlag und die Lagerung von Transformationsprodukten, die im Zuge der Herstellung von Wasserstoff entstehen,

  • Anlagen zum Export und zur Lagerung von CO2

  • Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff,

  • Anlagen zur Stromerzeugung/-verteilung und

  • Speicherkraftwerke zulässig sind, und die hierfür notwendige Erschließung im Einklang mit dem Küstenschutz zu sichern ist.

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben den Entwürfen der o.g. Bauleitpläne einschließlich der nach Maßgabe der Anlage 1 zum

BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind

folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

 Umweltberichte mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Biotoptypen, Arten und

 Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und

 sonstiger Sachgüter, Schutzgebiete und biologische Vielfalt sowie Wechselwirkungen und

 Verflechtungen zwischen den Schutzgütern,

 Bestandserfassungen (Kartierungen) zu Biotoptypen und Flora, Amphibien und Libellen,

 Brutvögel, Fledermäuse, Heuschrecken und Laufkäfer, Reptilien, Säugetiere, Schmetterlinge,

 Wildbienen, Biotope, Fauna und Fische im Küstenbereich,

 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug

 betreffend folgende Themen: Bodenschutz, Altlasten, Kampfmittel, Gewässerschutz und

 Entwässerung, Schutzgebiet Niedersächsisches Wattenmeer, Deichschutz, Klima- und

 Artenschutz sowie Hinweis auf Waldflächen,

 Stellungnahmen von Privatpersonen einschließlich Umweltvereinigungen mit Umweltbezug

 betreffend insbesondere folgende Themen: Bodenschutz, Gewässerschutz, Schutzgebiete,

 insbesondere VSG V62 „Voslapper Groden Nord“, Hochwasserschutz, Klima- und Artenschutz

 Fachgutachten mit Umweltbezug betreffend folgende Themen: Verkehrsbelastung,

 Luftschadstoffe, Lärmimmissionen, Lichtimmissionen, Störfall, Landschaftsbild, Biotoptypen,

 Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten, besonderer Artenschutz.

 Kurzfassung Rechtsgutachten zu Natura 2000-Fragen.

Die Plangebiete liegen im EU-Vogelschutzgebiet V 62 „Voslapper Groden-Nord“ (DE 2314-431),

welches national unter dem Schutz der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Voslapper

Groden-Nord“ vom 09.05.2007 (Nds. MBl. Nr. 19/2007, Seite 386) gestellt wurde. Um diese

Planungen zu vollziehen, wurden Kohärenzgebiete ermittelt, die rechtlich gesichert werden

sollen. Diese Kohärenzgebiete werden die gleichen Voraussetzungen (u.a. in Bezug auf Lage,

Wasserhaushalt, Geländestruktur) für die wertbestimmenden Vogelarten aufweisen und

mittelfristig deren Funktion im ökologischen Netz Natura 2000 übernehmen. Diese befinden sich

außerhalb des Stadtgebietes und sind folgende Gebiete:

A) Areal Reepsholter Tief / Wieseder Tief

Dieses Areal befindet sich südwestlich des Ortes Reepsholt in der Gemeinde Friedeburg im

Landkreis Wittmund. Es erstreckt sich von der Reepsholter Straße ca. 5,3 km Luftlinie nach

Westen bis kurz vor den Ort Wiesede. Das Areal umfasst Niederungsflächen nördlich und südlich

des Reepsholter Tiefs, Flächen zwischen dem Wieseder Tief und dem Ems-Jade-Kanal sowie

Flurstücke nördlich des Ems-Jade-Kanals. 

 

 Reepsholter Tief  B) Areal Hemmoor

Es handelt sich um ein Gebiet am westlichen Ufer der Oste zwischen dem ehemaligen Hafen

Hemmoor-Schwarzenhütten und Oberndorf im Bereich der Ortschaft Hemm (Stadt Hemmoor) im

Landkreis Cuxhaven.

 

 Hemmoor C) Areal Wiefels

Die Flächenkulisse befindet sich nordwestlich der Stadt Jever in der Gemeinde Wangerland, im

Bereich der Ortschaft Wiefels. Durch die vorgesehenen Flächen verläuft die Landkreisgrenze

zwischen den Landkreisen Friesland und Wittmund. Die Flächen liegen zwischen dem

Abfallwirtschaftszentrum Zweckverband Friesland/Wittmund und nördlich der B210.

 

 Wiefels 

D) Areal Elsflether Sand

Das Vorhabengebiet liegt auf einer ehemaligen Weserinsel (dem Elsflether Sand), an der

Mündung der Hunte in die Unterweser im östlichen Teil des Landkreises Wesermarsch bzw. an

der Grenze zum Land Bremen und zum Landkreis Osterholz. Es befindet sich im

Zuständigkeitsbereich der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne.

E) Areal Oberhammelwarden

Das Gebiet liegt in der Stadt Elsfleth und befindet sich westlich des Ortsteils Oberhammelwarden

und nördlich dem Areal Elsflether Sand.

 

 Elsflether Sand 

 

Die Entwürfe dero.g. Bauleitpläne mit den Begründungen sowie der dazugehörigen o.g.

Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können

vom 01.09.2025 bis einschl. 30.09.2025

unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Daneben können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt

Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathauses, Zimmer 7.14, Rathausplatz 9,

26382 Wilhelmshaven, montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 08:00

bis 13:30 Uhr eingesehen werden. Ebenfalls findet im o.g. Zeitraum montags und mittwochs von

16:00 bis 18:00 Uhr eine Sprechstunde im Sitzungszimmer des Technischen Rathauses statt, in

der Auskunft zu den veröffentlichten Unterlagen gegeben wird. Weitere Termine können unter

der unten angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse vereinbart werden.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahmen elektronisch und getrennt zu jedem der beiden o.g.

Bauleitpläne an . Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder Niederschrift) möglich. Bitte wenden Sie sichan den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Tel. 04421/16-2628 bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Hinweis: Die eingestellten Anlagen ab Unterlage 8 zu jedem Planverfahren sind inhaltlich

identisch; sie mussten aus rechtlichen Gründen extra zu jeder o.g. Bauleitplanung beigefügt

werden.

Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im

Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem

Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen

Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht

rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht.

Feist

Oberbürgermeister

Stadt Wilhelmshaven

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 29.08.2025

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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