Amtsblatt Nr. 49 - Gewässerschau in der Gemeinde Berne


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 49 - Oktober 2025

Erscheinungstag: 02.10.2025


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 02.10.2025

 

Gewässerschau in der Gemeinde Berne

Gemeindeteile Bardenfleth, Ranzenbüttel und weitere

Die Entwässerungsgräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen in der Gemeinde Berne sind als Gewässer III. Ordnung aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. Nr. 5/2010 S. 64), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.09.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 82) von den Eigentümern bzw. Anliegern zu unterhalten. 

Für die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnlichen Anlagen findet die Gewässerschau nach § 78 NWG

 

                                               am Montag, den 20. Oktober 2025

 

statt. 

Die Gewässerschau wird durch Vertreter der Gemeinde Berne, dem Entwässerungsverband Stedingen und dem Landkreis Wesermarsch vorgenommen. 

Die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen sind bis zu dem vorgenannten Termin aufzureinigen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

 

Berne, den 02.10.2025

Hartmut Schierenstedt 

Bürgermeister

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 02.10.2025

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt

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