Amtsblatt Nr. 61 - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 53


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 61 - Dezember 2025

Erscheinungstag: 12.12.2025


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 12.12.2025

 

 

 

5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 53

- Sondergebiet Agri-PV Grüneburg -

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Berne hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Entwurfsunterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 – Sondergebiet Agri-PV Grüneburg – gebilligt. 

 

Der räumliche Geltungsbereich ist nachfolgendem Planabdruck zu entnehmen:

 Karte - Amtsblatt Nr. 61 

Geltungsbereich unmaßstäblich

 

Die Entwürfe der Planzeichnungen, der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 – Sondergebiet Agri-PV Grüneburg –, die Begründungen, der Umweltbericht sowie ein Blendgutachten liegen in der Außenstelle des Rathauses der Gemeinde Berne, Zimmer 1, Am Kirchhof 1, 27804 Berne, vom 19.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 während folgender Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:

 

Montag bis Freitag     von      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Montag                       von      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von      14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, elektronisch an  oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen / Schutzgütern verfügbar:

 

  • Schutzgut Mensch: Insbesondere Informationen zum Immissionsschutz 

  •  

  • Schutzgut Pflanzen: Insbesondere Informationen zu Biotoptypen 

 

  • Schutzgut Tiere: Insbesondere Informationen zu Brutvögel, Amphibien und Fledermäusen (insbesondere faunistische Fachbeiträge)

 

  • Schutzgüter Boden und Fläche: Insbesondere Informationen zur Auswertung des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS), zum Suchraum für schutzwürdige Böden und zur Bewertung der Bodenfunktionen und Empfindlichkeit der Böden, 

     

  • Schutzgut Wasser: Insbesondere Informationen zu Oberflächen- und Grundwasser

 

  • Schutzgut Klima und Luft: Insbesondere Informationen zur kleinklimatischen Veränderungen

 

  • Schutzgut Landschaft: Insbesondere Informationen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild,

 

  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Insbesondere Informationen zum Denkmalschutz,

 

  • Schutzgut Biologische Vielfalt: Insbesondere Informationen zu Artenvielfalt.

 

Die Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der Begründung) zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berne sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 im Rahmen der Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen und gibt allgemeine Hinweise zur Kompensation. Er enthält nachfolgende Anlagen:

 

  • Brutvogel- und Amphibienkartierung 

  • Fachbeitrag Fledermäuse

 

Weitere verfügbare umweltbezogene Informationen zu den o.g. Themen / Schutzgütern ergeben sich u.a. aus folgenden Planunterlagen und Stellungnahmen:

 

  • Stellungnahmen von Fachbehörden / Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB. Hier insbesondere die Stellungnahme des Landkreises Wesermarsch vom 23.04.2025 enthält Hinweise zur Minimierung von Eingriffen in die Natur. Die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 23.04.2025 enthält Hinweise zum Schutz und Erhalt der natürlichen Bodenstruktur. 

  • Blendgutachten

 

 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.berne.de veröffentlicht.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bezüglich Verbandsklagerecht von Umweltverbänden zur Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Berne, den 12.12.2025


Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 12.12.2025

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Berne
Fr, 12. Dezember 2025

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