E-Amtsblatt Nr. 65 - Satzung der Gemeinde Berne über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den umbauten Fahrradstand am Bahnhof Berne


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 65 - Dezember 2025

Erscheinungstag: 31.12.2025


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 31.12.2025

 

 

 

                                                                                                          Satzung

der Gemeinde Berne 

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für

den umbauten Fahrradstand am Bahnhof Berne

 

 

Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) sowie der §§ 1,2, und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 23.01.2007 (Nds. GVBl Nr.3/2007, S. 41) in den zurzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 30.09.2025 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Allgemeines

 

Bei dem umbauten Fahrradstand im Gebäude beim Bahnhof Berne handelt es sich um einen Raum im Erdgeschoss des Gebäudes mit der öffentlichen Toilette in der Ladestraße in 27804 Berne. Es handelt sich um eine Sammelschließanlage.

 

 

§ 2

 

Nutzung des Fahrradstellplatzes

 

1.         Die Sammelschließanlage am Bahnhof in Berne besteht aus einem fest umbauten Raum in einem Gebäude, zu der alle Nutzer Zutritt haben. Hier können insgesamt 22 Fahrräder und Elektroräder angeschlossen werden. 

 

2.         Die genannten Fahrrad- und Elektroradstellplätze stehen in der Regel ganzjährig zur Verfügung.

 

3.         Die Raum ist durch die jeweiligen Nutzer zu verschließen.

 

4.         Für die Sammelschließanlage am Bahnhof Berne erhält jeder Nutzer eine Chipkarte, es ist ein Pfandgeld von 15,00 Euro zu entrichten.

 

5.         Bei Beendigung der Unterstellzeit ist der Schlüssel (Chipkarte) zurückzugeben. Das Pfandgeld (s. Nr. 4) wird dann erstattet.

 

 

§ 3

 

Gebührenschuldner

 

Gebührenschuldner ist der Nutzer der in § 1 dieser Satzung genannten Fahrrad- und Elektroradstellplätze.

 

 

§ 4

 

Benutzungsgebühren

 

1.        Für die Nutzung einen der in § 1 genannten Fahrrad- und Elektroradstellplätze wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die Nutzungsgebühr beträgt pro abgestelltem Fahrrad / Elektrorad 7,00 Euro im Monat. Die monatlichen Beträge werden abgebucht, es ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben.

 

2.        Bei einer einmaligen Abbuchung des Mietpreises für 12 Monate verringert sich die Gebühr auf 70,00 Euro im Jahr.

 

3.        Die Nutzungsgebühr entsteht ab dem 1. Tag des Kalendermonats, der auf den Nutzungsbeginn folgt. Die Gebühr (monatlich oder jährlich) wird ab gleichem Zeitpunkt fällig.

 

4.        Die Gebührenpflicht bei einem monatlichen Einzug erlischt am letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Nutzung beendet wurde. 

 

 

§ 5

 

Beendigung der Nutzung

 

Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr der Benutzerin/des Benutzers das Fahrrad/Elektrorad aus der Einstellanlage entfernen lassen, wenn es über einen durch die vereinbarte Nutzung nicht abgedeckten Zeitraum hinaus nicht abgeholt wird und/oder die Benutzungsgebühr nicht mehr abgebucht werden kann.

 

 

§ 6

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

 

Berne, den 31.12.2025

 

Hartmut Schierenstedt

   Bürgermeister

 

 

        

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 31.12.2025

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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