E-Amtsblatt Nr. 65 - Satzung der Gemeinde Berne über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den umbauten Fahrradstand am Bahnhof Berne
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 65 - Dezember 2025
Erscheinungstag: 31.12.2025
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 31.12.2025
Satzung
der Gemeinde Berne
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
den umbauten Fahrradstand am Bahnhof Berne
Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) sowie der §§ 1,2, und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 23.01.2007 (Nds. GVBl Nr.3/2007, S. 41) in den zurzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 30.09.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Bei dem umbauten Fahrradstand im Gebäude beim Bahnhof Berne handelt es sich um einen Raum im Erdgeschoss des Gebäudes mit der öffentlichen Toilette in der Ladestraße in 27804 Berne. Es handelt sich um eine Sammelschließanlage.
§ 2
Nutzung des Fahrradstellplatzes
1. Die Sammelschließanlage am Bahnhof in Berne besteht aus einem fest umbauten Raum in einem Gebäude, zu der alle Nutzer Zutritt haben. Hier können insgesamt 22 Fahrräder und Elektroräder angeschlossen werden.
2. Die genannten Fahrrad- und Elektroradstellplätze stehen in der Regel ganzjährig zur Verfügung.
3. Die Raum ist durch die jeweiligen Nutzer zu verschließen.
4. Für die Sammelschließanlage am Bahnhof Berne erhält jeder Nutzer eine Chipkarte, es ist ein Pfandgeld von 15,00 Euro zu entrichten.
5. Bei Beendigung der Unterstellzeit ist der Schlüssel (Chipkarte) zurückzugeben. Das Pfandgeld (s. Nr. 4) wird dann erstattet.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Nutzer der in § 1 dieser Satzung genannten Fahrrad- und Elektroradstellplätze.
§ 4
Benutzungsgebühren
1. Für die Nutzung einen der in § 1 genannten Fahrrad- und Elektroradstellplätze wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die Nutzungsgebühr beträgt pro abgestelltem Fahrrad / Elektrorad 7,00 Euro im Monat. Die monatlichen Beträge werden abgebucht, es ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben.
2. Bei einer einmaligen Abbuchung des Mietpreises für 12 Monate verringert sich die Gebühr auf 70,00 Euro im Jahr.
3. Die Nutzungsgebühr entsteht ab dem 1. Tag des Kalendermonats, der auf den Nutzungsbeginn folgt. Die Gebühr (monatlich oder jährlich) wird ab gleichem Zeitpunkt fällig.
4. Die Gebührenpflicht bei einem monatlichen Einzug erlischt am letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Nutzung beendet wurde.
§ 5
Beendigung der Nutzung
Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr der Benutzerin/des Benutzers das Fahrrad/Elektrorad aus der Einstellanlage entfernen lassen, wenn es über einen durch die vereinbarte Nutzung nicht abgedeckten Zeitraum hinaus nicht abgeholt wird und/oder die Benutzungsgebühr nicht mehr abgebucht werden kann.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Berne, den 31.12.2025
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 31.12.2025
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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