E-Amtsblatt Nr. 05 - I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 05 - Januar 2026
Erscheinungstag: 24.01.2026
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 24.01.2026
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Berne
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 30.09.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 | ||||
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden | ||||
die bisherigen festgesetzten Gesamt-beträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf | |
-Euro- | -Euro- | -Euro- | -Euro- | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Ergebnishaushalt | ||||
| ordentliche Erträge | 15.059.000 | 0 | 0 | 15.059.000 |
| ordentliche Aufwendungen | 17.741.500 | 0 | 0 | 17.741.500 |
| außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzhaushalt | ||||
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.832.100 | 0 | 0 | 14.832.100 |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 17.006.800 | 0 | 0 | 17.006.800 |
| Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 850.100 | 0 | 0 | 850.100 |
| Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 7.979.400 | 0 | 0 | 7.979.400 |
| Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 7.129.300 | 0 | 0 | 7.129.300 |
| Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 842.500 | 0 | 0 | 842.500 |
§ 2 | ||||
| Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert. | ||||
§ 3 | ||||
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 700.000 Euro um 5.443.900 Euro erhöht und damit auf 6.143.9000 Euro festgesetzt. | ||||
§ 4 | ||||
| Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert. | ||||
§ 5 | ||||
| Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. | ||||
§ 6 | ||||
| Die Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden nicht geändert. | ||||
Berne, den 01.10.2025
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Wesermarsch am 22.12.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 für den unverändert festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG in Höhe von 7.129.300,00 € sowie für den auf 6.143.900,00 € erhöhten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigen gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG und den unverändert festgesetzten Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG uneingeschränkt erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 26.01.2026 bis zum 03.02.2026 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Berne, Am Breithof 6 in 27804 Berne, Zimmer 2.02, öffentlich aus.
27804 Berne, den 24.01.2026
Gemeinde Berne
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 24.01.2026
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
Weitere Informationen
Weitere Meldungen
Amtsblatt Nr. 54 -Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 13. September 2026
Mi, 29. Juli 2026
BERNER AMTSBLATT elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE ...
Amtsblatt Nr. 53 -Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters am 13. September 2026
Mi, 29. Juli 2026
BERNER AMTSBLATT elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE ...
Fragen / Kommentare / Hinweise
Hinweise zur Kommentarfunktion:
Es bedarf keines Klarnamens und es kann auch Anonym oder über ein Synonym/ Nickname beim Feld Name* - bspw. Berner Bürger ein Kommentar eingereicht werden.
Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht und es muss keine E-Mail verpflichtend hinterlegt werden ! Es werden keine Daten gespeichert. Hinterlassen Sie nur dann eine E-Mail, wenn sie eine Antwort wünschen, sonst lassen Sie das Feld bitte frei.
Die Nutzung der Kommentarfunktion ist freiwillig und dient der Förderung der digitale Teilhabe.
Die Redaktion schaltet die Kommentare frei, um Missbrauch zu verhindern.
Kommentar schreiben
Formular ausfüllen und mitdiskutieren
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Kommentare (0)
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.





