E-Amtsblatt Nr. 05 - I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 05 - Januar 2026

Erscheinungstag: 24.01.2026


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 24.01.2026

 

 

 

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Berne

für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 30.09.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden   
 

die bisherigen festgesetzten Gesamt-beträge

erhöht            um

vermindert           um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf 

     
 

 -Euro-

 -Euro-

 -Euro-

 -Euro-

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt    
ordentliche Erträge

15.059.000

0

0

15.059.000

ordentliche Aufwendungen

17.741.500

0

0

17.741.500

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt    
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.832.100

0

0

14.832.100

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.006.800

0

0

17.006.800

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

850.100

0

0

850.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

7.979.400

0

0

7.979.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

7.129.300

0

0

7.129.300

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

842.500

0

0

842.500

§ 2

     
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.
     

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 700.000 Euro um 5.443.900 Euro erhöht und damit auf 6.143.9000  Euro festgesetzt.
     

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
     

§ 5 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.  
     

§ 6 

Die Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden nicht geändert. 

 

Berne, den 01.10.2025 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

 

 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

 

Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Wesermarsch am 22.12.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 für den unverändert festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG in Höhe von 7.129.300,00 € sowie für den auf 6.143.900,00 € erhöhten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigen gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG und den unverändert festgesetzten Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG uneingeschränkt erteilt worden. 

 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 26.01.2026 bis zum 03.02.2026 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Berne, Am Breithof 6 in 27804 Berne, Zimmer 2.02, öffentlich aus.

 

27804 Berne, den 24.01.2026

Gemeinde Berne

Hartmut Schierenstedt 

Bürgermeister

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

    

         

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 24.01.2026

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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