Amtsblatt Nr. 9 - Widmung von Gemeindestraßen
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 9 - Februar 2026
Erscheinungstag: 11.02.2026
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 11.02.2026
Widmung von Gemeindestraßen im Baugebiet Hohes Feld I
Erneute Bekanntmachung (Korrektur der Bekanntmachung vom 12.05.2025)
Der Rat der Gemeinde Berne hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Gemäß § 6 in Verbindung mit § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420) werden folgende Straßen als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Hohes Feld Gemarkung Berne, Flur 3; Flurstücke 82/20, 82/18, 81/8, 83/2 (teilweise)
Magret-Hespe-Weg Gemarkung Berne, Flur 3, Flurstück 83/2, 81/3, 81/4 (jeweils teilweise)
Hamburger Straße Gemarkung Berne, Flur 3, Flurstück 83/2 (teilweise)
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Berne.
Gemäß § 6 Abs. 3 NStrG in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz tritt die Wirksamkeit der Widmung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berne ein.
Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf der Klage zulässig. Diese Klage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 11.02.2026
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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