Amtsblatt Nr. 17 - Wahlbekanntmachung anlässlich der Kommunalwahl und der Direktwahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin am 13.09.2026


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 17 - Februar 2026

Erscheinungstag: 28.02.2026


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 28.02.2026

 

 

 

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung

anlässlich der Kommunalwahl und der Direktwahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister 

am 13.09.2026

 

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen

a) zur Benennung von Mitgliedern zur Bildung eines Wahlausschusses

b) zur Benennung von Beisitzern für die Wahlvorstände

 

zu a) Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes

            (NKWG) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunal-

            wahlordnung (NKWO) werden die in der Gemeinde Berne vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis

            zum 20. März 2026 der Gemeindewahlleitung, Wahlberechtigte

            des Wahlgebietes als weitere Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen.

            Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin/dem Wahlleiter und sechs

            weiteren Mitgliedern. Den Vorsitz führt die Wahlleitung.

zu b) Gemäß § 11 Abs. 2 des NKWG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 NKWO werden

            die in der Gemeinde Berne vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, 

            bis zum 20. März 2026 der Gemeindewahlleitung, Wahlberechtigte des 

            Wahlgebietes als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.

 

Hinweise zu a) und b)

Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können

nach § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:

  1. die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,

  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind

  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,

  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,

  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,

  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

  

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 28.02.2026

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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