Amtsblatt Nr. 17 - Wahlbekanntmachung anlässlich der Kommunalwahl und der Direktwahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin am 13.09.2026
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 17 - Februar 2026
Erscheinungstag: 28.02.2026
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 28.02.2026
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung
anlässlich der Kommunalwahl und der Direktwahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister
am 13.09.2026
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen
a) zur Benennung von Mitgliedern zur Bildung eines Wahlausschusses
b) zur Benennung von Beisitzern für die Wahlvorstände
zu a) Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
(NKWG) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunal-
wahlordnung (NKWO) werden die in der Gemeinde Berne vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis
zum 20. März 2026 der Gemeindewahlleitung, Wahlberechtigte
des Wahlgebietes als weitere Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin/dem Wahlleiter und sechs
weiteren Mitgliedern. Den Vorsitz führt die Wahlleitung.
zu b) Gemäß § 11 Abs. 2 des NKWG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 NKWO werden
die in der Gemeinde Berne vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert,
bis zum 20. März 2026 der Gemeindewahlleitung, Wahlberechtigte des
Wahlgebietes als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Hinweise zu a) und b)
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können
nach § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:
die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind
Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 28.02.2026
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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