Amtsblatt Nr. 24 - 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Berne


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 24 - März 2026

Erscheinungstag: 31.03.2026


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 31.03.2026

 

 

 

  2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung

     der Gemeinde Berne

 

Auf Grund der §§ 10, 58 Absatz 1 und § 111 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 3 des Niedersächsischen Kommunal-abgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. s. 121) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 17.03.2026 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

 

In § 3 wird der Absatz 4 vollständig und ersatzlos gestrichen

 

§ 2

 

§ 5 Absatz 3 wird „und 4“ gestrichen und erhält daher folgende Fassung:

„Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 dieser Satzung wird keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt.“

 

 

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese 2. Änderung zur Hundesteuersatzung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

 

 

Berne, den 31.03.2026

 

Der Bürgermeister

 

 

 

  

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 31.03.2026

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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