Amtsblatt Nr. 44 -Öffentliche Zustellung
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 44 - Juni 2026
Erscheinungstag: 27.06.2026
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 27.06.2026
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum
Die Gemeinde Berne – Ordnungsamt - erlässt hiermit folgende Ordnungsverfügung:
Der Eigentümer des Fahrzeuges:
Nissan Micra
lila / blau
Ohne Kennzeichen. FIN: SJNFBAK12U1345182
wird aufgefordert, dieses Fahrzeug bis spätestens zum 10.07.2026 10:00 h vollständig aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen wird, wird hiermit die Ersatzvornahme angedroht. Das Fahrzeug wird nach Fristablauf auf Kosten des Eigentümers entfernt und der Verwertung bzw. Verschrottung zugeführt.
Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Begründung:
Das oben bezeichnete Fahrzeug steht ohne gültige Zulassung und nicht betriebsbereit auf der öffentlichen Verkehrsfläche in der Harmenhauser Straße (Richtung Bookholzberg nach der Kreuzung Motzener Straße / Berner Straße). Das dauerhafte Abstellen eines nicht betriebsbereiten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine unerlaubte Sondernutzung gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dar.
Da der Wohnort des Eigentümers durch die Behörde nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Bekanntgabe im Wege der öffentlichen Bekanntmachung nach den Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG).
Die Androhung der Ersatzvornahme stützt sich auf die §§ 64, 66 und 70 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG).
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Ohne diese Maßnahme würde der ohnehin knappe öffentliche Parkraum weiterhin blockiert. Zudem gehen von fahruntauglichen Fahrzeugen Gefahren für die Umwelt (z. B. austretende Betriebsstoffe) und die Verkehrssicherheit aus. Ein Zuwarten bis zur Unanfechtbarkeit der Verfügung ist der Allgemeinheit daher nicht zuzumuten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung.
Berne, 26.06.2026
Gemeinde Berne, Ordnungsamt
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 27.06.2026
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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