Amtsblatt Nr. 44 -Öffentliche Zustellung


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 44 - Juni 2026

Erscheinungstag: 27.06.2026


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 27.06.2026

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung


Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum

Die Gemeinde Berne – Ordnungsamt - erlässt hiermit folgende Ordnungsverfügung:

 

  1. Der Eigentümer des Fahrzeuges:

    • Nissan Micra

    • lila / blau

    • Ohne Kennzeichen. FIN: SJNFBAK12U1345182

    • wird aufgefordert, dieses Fahrzeug bis spätestens zum 10.07.2026 10:00 h vollständig aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

  2. Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen wird, wird hiermit die Ersatzvornahme angedroht. Das Fahrzeug wird nach Fristablauf auf Kosten des Eigentümers entfernt und der Verwertung bzw. Verschrottung zugeführt.

  3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

 

Begründung:
Das oben bezeichnete Fahrzeug steht ohne gültige Zulassung und nicht betriebsbereit auf der öffentlichen Verkehrsfläche in der Harmenhauser Straße (Richtung Bookholzberg nach der Kreuzung Motzener Straße / Berner Straße). Das dauerhafte Abstellen eines nicht betriebsbereiten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine unerlaubte Sondernutzung gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dar.

Da der Wohnort des Eigentümers durch die Behörde nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Bekanntgabe im Wege der öffentlichen Bekanntmachung nach den Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG).

 

Die Androhung der Ersatzvornahme stützt sich auf die §§ 64, 66 und 70 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG).

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Ohne diese Maßnahme würde der ohnehin knappe öffentliche Parkraum weiterhin blockiert. Zudem gehen von fahruntauglichen Fahrzeugen Gefahren für die Umwelt (z. B. austretende Betriebsstoffe) und die Verkehrssicherheit aus. Ein Zuwarten bis zur Unanfechtbarkeit der Verfügung ist der Allgemeinheit daher nicht zuzumuten.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung.

 

Berne, 26.06.2026
Gemeinde Berne, Ordnungsamt

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

 

        

 

          

 

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 27.06.2026

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt

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