Amtsblatt Nr. 46 - Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2026
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

Nr. 46 - Juli 2026
Erscheinungstag: 04.07.2026
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 04.07.2026
I. Haushaltssatzung
der Gemeinde Berne
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 30.06.2026 folgende geänderte Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 16.235.700,00 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 19.164.800,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.015.100,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.236.900,00 Euro
2.3 der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 804.100,00 Euro
2.4 der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.012.600,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.208.500,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 864.400,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushalts 20.027.700,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushalts 23.113.900,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.208.500,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.400.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 320 %
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 %
2. Gewerbesteuer 440 %
§ 6
Als Wertgrenze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 100.000,00 Euro und für Auszahlungen für Baumaßnahmen 250.000,00 Euro festgesetzt.
Berne, den 01.07.2026
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigungen wurde durch den Landkreis Wesermarsch am 29.04.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 uneingeschränkt erteilt.
Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen wurden durch den Landkreis Wesermarsch am 29.04.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 für die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt.
„Der Teilbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 2.108.500 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter folgender aufschiebender Bedingung genehmigt:
- Der Gesamtbetrag des geplanten Investitionsvolumens ist um 1.000.000 Euro zu reduzieren, mit dem Ziel, den Gesamtkreditbedarf in entsprechender Höhe zu verringern.
Der Teilbetrag des Gesamtbetrages der in § 2 Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen in Höhe von 1.000.000 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter folgender Auflage genehmigt:
- Das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept ist um zusätzliche Einzel-maßnahmen mit einem Einsparvolumen von 200.000 Euro zu erweitern, die sich spätestens ab dem 01.01.2027 auswirken werden.
Der Teilbetrag des Gesamtbetrages der in § 2 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 1.100.000 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter folgender Auflage genehmigt:
- Vor Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen zu der Investitionsmaßnahme „Erweiterung Betriebshof“ – INV24032 / Produkt 57.3.01 muss der gem. § 12 KomHKVO hierfür zu erstellende Wirtschaftlichkeitsvergleich der Kommunalaufsichts-behörde zur Überprüfung vorgelegt werden.
Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-gungen in Höhe von 2.700.000 Euro wird gem. § 119 Abs. 4 NKomVG unter folgender Auflage genehmigt:
- Vor Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zu den Investitionsmaß-nahmen „Neubau FWHaus Weserdeich“ – INV22020 / Produkt 12.6.04, „Neubau FWHaus Warfleth“ – INV23016 / Produkt 12.6.03 und „Neubau FWHaus Hekeln“ – INV25013 / Produkt 12.6.02 müssen die in § 12 Abs. 2 hierfür zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsvergleiche aktualisiert und der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden.“
Der Rat der Gemeinde Berne hat am 30.06.2026 den Beitritt zur Haushaltsgenehmigung beschlossen.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 06.07.2026 bis zum 14.07.2026 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Berne, Am Breithof 6 in 27804 Berne, Zimmer 2.02, öffentlich aus.
27804 Berne, den 01.07.2026
Gemeinde Berne
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 04.07.2026
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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