Amtsblatt Nr. 46 - Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2026


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 46 - Juli 2026

Erscheinungstag: 04.07.2026


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 04.07.2026

 

 

 

 

I. Haushaltssatzung

der Gemeinde Berne

für das Haushaltsjahr 2026

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Berne in seiner Sitzung am 30.06.2026 folgende geänderte Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

1.        im Ergebnishaushalt 

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1      der ordentlichen Erträge auf                                                        16.235.700,00 Euro

1.2      der ordentlichen Aufwendungen auf                                          19.164.800,00 Euro

 

1.3      der außerordentlichen Erträge auf                                                             0,00 Euro

1.4      der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                0,00 Euro

 

2.        im Finanzhaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

 

2.1      der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit            16.015.100,00 Euro

2.2      der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           18.236.900,00 Euro

 

2.3      der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                     804.100,00 Euro

2.4      der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                 4.012.600,00 Euro

 

2.5      der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                               3.208.500,00 Euro

2.6      der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                864.400,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushalts                                                                               20.027.700,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushalts                                                                             23.113.900,00 Euro

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.208.500,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.400.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

1.1      für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)                   320 %

1.2      für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                 320 %

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                                      440 %

 

§ 6

Als Wertgrenze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 100.000,00 Euro und für Auszahlungen für Baumaßnahmen 250.000,00 Euro festgesetzt.

 

Berne, den 01.07.2026 

Hartmut Schierenstedt

Bürgermeister

 

 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Berne für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

 

Die nach § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigungen wurde durch den Landkreis Wesermarsch am 29.04.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 uneingeschränkt erteilt. 

 

Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen wurden durch den Landkreis Wesermarsch am 29.04.2025 unter dem Aktenzeichen 30 11 02-41 für die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt.

 

„Der Teilbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 2.108.500 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter folgender aufschiebender Bedingung genehmigt:

-           Der Gesamtbetrag des geplanten Investitionsvolumens ist um 1.000.000 Euro zu reduzieren, mit dem Ziel, den Gesamtkreditbedarf in entsprechender Höhe zu verringern.

 

Der Teilbetrag des Gesamtbetrages der in § 2 Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditauf-nahmen für Investitionen in Höhe von 1.000.000 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter folgender Auflage genehmigt:

-           Das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept ist um zusätzliche Einzel-maßnahmen mit einem Einsparvolumen von 200.000 Euro zu erweitern, die sich spätestens ab dem 01.01.2027 auswirken werden.

 

Der Teilbetrag des Gesamtbetrages der in § 2 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 1.100.000 Euro wird gem. § 120 Abs. 2 NKomVG unter folgender Auflage genehmigt:

-           Vor Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen zu der Investitionsmaßnahme „Erweiterung Betriebshof“ – INV24032 / Produkt 57.3.01 muss der gem. § 12 KomHKVO hierfür zu erstellende Wirtschaftlichkeitsvergleich der Kommunalaufsichts-behörde zur Überprüfung vorgelegt werden.

 

Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-gungen in Höhe von 2.700.000 Euro wird gem. § 119 Abs. 4 NKomVG unter folgender Auflage genehmigt:

-           Vor Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zu den Investitionsmaß-nahmen „Neubau FWHaus Weserdeich“ – INV22020 / Produkt 12.6.04, „Neubau FWHaus Warfleth“ – INV23016 / Produkt 12.6.03 und „Neubau FWHaus Hekeln“ – INV25013 / Produkt 12.6.02 müssen die in § 12 Abs. 2 hierfür zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsvergleiche aktualisiert und der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden.“

 

Der Rat der Gemeinde Berne hat am 30.06.2026 den Beitritt zur Haushaltsgenehmigung beschlossen.

 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 06.07.2026 bis zum 14.07.2026 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Berne, Am Breithof 6 in 27804 Berne, Zimmer 2.02, öffentlich aus.

 

27804 Berne, den 01.07.2026

Gemeinde Berne

Hartmut Schierenstedt 

Bürgermeister


 

 

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 04.07.2026

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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