Aktualisierung zum Überschwemmungsgebiet Berne

Aktualisierte Informationen und Unterlagen zum wie zur Unterseite  



Der Landkreis Wesermarsch gibt gemäß § 115 Abs. 3 S. 1 und 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) bekannt, dass er beabsichtigt auf dem Gebiet der Gemeinde Berne, im Bereich Neuenkoop und Ochholt ein Überschwemmungsgebiet auszuweisen. Die Antragsunterlagen liegen zur öffentlichen und kostenlosen Einsichtnahme in der Gemeinde Berne, Nebenstelle Am Kirchhof 1, 27804 Berne, Zimmer 1 und im Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, 3. Stock, Zimmer 307, vom

 

 23.04.2025 bis zum 24.05.2025 (einschließlich) 

während der dort üblichen Geschäftszeiten aus. Im selben Zeitraum ist die Einsichtnahme auch über die Homepage des Landkreises Wesermarsch unter https://wesermarsch.de/aktuelles/bekanntmachungen sowie über die Homepage der Gemeinde Berne auf der Unterseite  möglich. 

 

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